„Offene Gärten im Landkreis Gifhorn & Umland 2020" - Sachstandsbericht zur aktuellen Lage
Gemäß § 1 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 hat jede Person physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Weiterhin sind gem. § 1 Abs. 5 der VO u.a. Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen sowie alle öffentlichen Veranstaltungen verboten.
Wir hoffen, dass bald unsere schönen Gärten – mit gebotenen Abstandregelungen – wieder öffnen können und werden Sie über die Entwicklung informieren.